ein paar Fakten zur saarländischen Rundfunkgeschichte:
- Nach dem 1. Weltkrieg wurde das Saarland dem Völkerbund unterstellt. Das Saarland durfte keine eigene Rundfunkgesellschaft besitzen.
- Am 13. Januar 1935 entschieden sich in einer Volksabstimmung 90% der Saarländer für eine Rückgliederung ans Reich, welche dann am 1. März 1935 vollzogen wurde.
- Am 4. Dezember 1935 wurde offiziell der Reichssender Saarbrücken als zehnter Sendebetrieb der Reichs-Rundfunk-Gesellschaft eröffnet.
- Am 17. März 1936 wurde mit Genehmigung der französischen Militärregierung der Sendebetrieb aufgenommen.
- Nach dem 2. Weltkrieg, im Jahre 1947, wurde das Saarland wirtschaftlich an Frankreich angeschlossen und politisch von Deutschland abgetrennt. Es wurde autonom und außenpolitisch durch Frankreich vertreten.
- Am 18. Juni 1952 wurde ein saarländisches Rundfunkgesetz verabschiedet und am 24. Oktober 1952 die „Saarländische Rundfunk GmbH“ gegründet. Diese durfte nun innerhalb des Saarlandes Rundfunksendeanlagen errichten und betreiben. Aus „Radio Saarbrücken“ wurde der „Saarländische Rundfunk“.
- 1955 kam es zur 2. Volksabstimmung. Mit 67% Mehrheit erfolgte erneut die Rückgliederung an die Bundesrepublik.
- Im Oktober 1956 wurden die deutsch-französischen Saarverträge abgeschlossen. Als Folge wurde das Saarland am 1. Januar 1957 zehntes Land der Bundesrepublik. Die wirtschaftliche Rückgliederung erfolgte mit Rücksicht auf Frankreich erst am 5. Juli 1959.
- Im November 1956 verabschiedete der saarländische Landtag das Gesetz über den saarländischen Rundfunk. Dieser wurde nun zur „Gemeinnützigen Anstalt des öffentlichen Rechts“ und übernahm ab 1. Januar 1957 alle Rechte und Pflichten der früheren GmbH.
- Im Mai 1959 trat der Saarländische Rundfunk der ARD bei.